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Notare in München – Dr. Beate Kopp & Alexander Benesch

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Justizminister für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, z. B. Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.

Der Notar ist verpflichtet, alle an der Beurkundung Beteiligten zu schützen, die Risiken des Rechtsgeschäftes aufzuzeigen und Sicherungen für alle Beteiligten vorzusehen. Er hat dabei insbesondere die Pflicht, die Beteiligten über die Bedeutung des Rechtsgeschäftes zu informieren und auch unerfahrene Beteiligte zu schützen. Der Notar errichtet also nicht nur eine rechtssichere Urkunde, sondern berät auch umfassend über die rechtliche Bedeutung des Rechtsgeschäftes.

Einen Notar soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren für den Notar immer nach dem Wert des Geschäfts. Und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Zudem gibt es noch unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten Ihres Notars. Dazu kommen dann unter Umständen noch Gebühren für extra Arbeiten sowie die Auslagen Ihres Notars für Kopien, Porto oder Telefon und die gesetzliche Umsatzsteuer. Einige Beispiele finden Sie auf der Homepage des bayerischen Notarvereins.

Einige von unseren Aufgaben

  • Der Notar hilft beim Kauf des Eigenheimes.
  • Oder der Notar berät, wie Sie eine Immobilie auf die nächste Generation übertragen können.
  • Aber auch wenn es um Ihr Erbe geht, sind Sie beim Notar richtig.
  • Und wie Sie sich im Alter durch eine Vorsorgevollmacht absichern können, erfahren Sie ebenfalls.
  • Und wenn Sie heiraten, steht Ihnen der Notar für einen Ehevertrag ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
  • Als Unternehmer sind Sie von Paragraphen umzingelt. Der Notar hilft schon bei der Gründung, formuliert Ihren GmbH-Gesellschaftsvertrag und veranlasst die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister.
  • Neben diesen Tätigkeitsbereichen sieht das Gesetz die Zuständigkeit des Notars für weitere Fälle vor, zum Beispiel für die Beglaubigung von Unterschriften.
  • Mit der notariellen Urkunde haben alle Beteiligten einen sicheren, beweiskräftigen und durchsetzbaren Vertrag in der Hand.
Beurkundung

Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben, z.B. Abschluss eines Grundstückkaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Beurkundung umfassend rechtlich beraten werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Darüber hinaus kann die notarielle Urkunde sofort vollstreckbar gestaltet werden. Aus der notariellen Urkunde kann dann beispielsweise wegen eines Zahlungsanspruchs ohne weiteres Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Bei wichtigen Rechtsgeschäften bietet sich daher eine notarielle Beurkundung an, um diese Vorteile auszunutzen.

Beratung

Ihr Notar und seine Sachbearbeiter sind gerne bereit, Sie jederzeit umfassend zu beraten.

Beachten Sie, dass Notare juristische Spezialisten in folgenden Bereichen sind: Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, und zwar auch mit Bezügen zum ausländischen und internationalem Recht.

Beglaubigung

Der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift oder Abschriften.

Bei verschiedenen Verfahren ist die notarielle Beglaubigung im Gesetz vorgesehen, z.B. Anmeldungen zum Handelsregister, Anträge im Grundbuchverfahren etc. Die Beglaubigung der Unterschrift garantiert die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers.

Derjenige, der solch ein beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift von der Person stammt, die als Aussteller genannt ist.

Bei Beglaubigung von Abschriften wird bestätigt, dass diese mit dem dem Notar vorgelegten Original übereinstimmen.

…und viele weitere Aufgaben

Notare sind beispielsweise auch zuständig für Beurkundungen von Erbscheinsanträgen. Soll nach dem Tod eines Menschen die Erbschaft festgestellt werden, so bedarf es eines Erbscheines, der vom Nachlassgericht erteilt wird. Der Notar kann diesen Erbschein durch einen so genannten Erbscheinsantrag vorbereiten. Sie ersparen sich hierdurch den Gang zum Nachlassgericht. Die Gebühren sind diesselben.

Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen (z.B. Musikstück oder Computerprogramm), dann kann eine so genannte notarielle Prioritätsfeststellung Sie vor dem Verlust Ihres Urheberrechtes schützen. Dies ist besonders dann notwendig, wenn Sie mit Ihrem Werk an Dritte herantreten wollen, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, dass Ihre Ideen nicht vielleicht unberechtigt kopiert werden.

Fragen Sie also Ihren Notar, was er für Sie tun kann.